Bedingungen

Bedingungen

Allgemeine Bedingungen, Besucher- und Reiseordnung. Version 19. September 2021

„Das fahrende Museum“ der Dampfeisenbahn Goes-Borsele möchte, dass Sie einen unbeschwerten Tagesausflug auf unserem Gelände und in unseren Zügen erleben. Wir arbeiten fast ausschließlich mit freiwilligen Helferinnen und Helfern. Unsere Leute haben Freude an ihrem Hobby und das spürt man. Sie stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und erklären Ihnen gerne alles zu unserem Museum. Das trägt zur guten Stimmung und zu einer angenehmen Zugfahrt bei.

Damit Ihre Buchung mühelos vonstattengeht und um Ihre und unsere Sicherheit während Ihres Aufenthaltes bei uns gewährleisten zu können, gelten ein paar Vorschriften.  Nachfolgend finden Sie alle Vorschriften, die zurzeit für Ihren Besuch gelten.

Unsere freiwilligen Helfer achten gemeinsam darauf, dass diese Vorschriften eingehalten werden. Wir bitten Sie deshalb, diese Vorschiften einzuhalten, damit Ihr Ausflug für alle Beteiligten zu einem schönen Erlebnis wird.

In den nachfolgenden Texten steht die Abkürzung „SGB“ für Stichting Stoomtrein Goes-Borsele, Stichting Stoomtrein Goes-Borsele Infrabeheer sowie SGB Exploitatie B.V. Diese drei Einrichtungen kümmern sich gemeinschaftlich um die Verwaltung unseres Museums.

Allgemeine Bedingungen

Tickets

Ein Ticket berechtigt am genannten Datum und innerhalb der genannten Zeitspanne zur Benutzung der Züge und zum Zutritt zum Gelände.

Tickets, die nur für das Gelände gelten, berechtigen nicht zur Benutzung der Züge.

Falls ein Zugticket eine Abteilnummer, Sitzplatznummer(n) oder einen Hinweis auf die Komfortklasse enthält, gilt dieses Ticket ausschließlich für die genannten Plätze. Falls ein Ticket keine Hinweise enthält, gilt es nicht für einen spezifischen Sitzplatz.

Tickets können mehrfach kontrolliert werden, beispielsweise von der Aufsicht beim Geländeeingang oder vom Schaffner im Zug und auf dem Bahnsteig. Sie müssen Ihre Tickets während der gesamten Dauer Ihres Besuches vorweisen können.

E-Tickets können ausgedruckt oder auf einem Bildschirm, beispielsweise auf einem Smartphone, vorgewiesen werden. Der Inhaber des Tickets ist selbst für eine gut leserliche Wiedergabe des Tickets verantwortlich.

Von regulären Fahrkarten und Eintrittskarten, die Sie am Schalter oder beim Schaffner gekauft haben, muss das Original vorgewiesen werden können. Kopien und Fotos von regulären Fahrkarten/Eintrittskarten auf einem Bildschirm sind ungültig.

Gekaufte Tickets werden nicht zurückgenommen oder umgetauscht und bezahlte Beträge werden nicht zurückerstattet.

Besucher- und Reiseordnung

Allgemeine Hinweise:

Wir bitten Sie, die Hinweise unserer Mitarbeiter zur Einhaltung von Ordnung, Ruhe und Sicherheit jederzeit zu befolgen. Dasselbe gilt für die Hinweise auf den Schildern.

Bitte vermeiden Sie Belästigungen gegenüber anderen Besuchern und Mitreisenden.

Fotos und Filmaufnahmen für private Zwecke und von öffentlich zugänglichen Stellen aus sind erlaubt. Für alle anderen Fotos und Filmaufnahmen ist das vorherige Einverständnis der SGB erforderlich.

Das Betreten der Gelände und der Züge der SGB erfolgt jederzeit auf eigene Gefahr. Die SGB lehnt alle Haftungsansprüche im Zusammenhang mit gegebenenfalls erlittenen Schäden als Folge der Nutzung ihrer Anlagen, Gelände und Züge ab.

Die Parkplätze sind Eigentum der Gemeinde und fallen nicht unter die Verantwortung der SGB.

Die SGB übernimmt keine Haftung für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl Ihrer persönlichen Gegenstände oder für die Verschmutzung von Kleidern, zum Beispiel durch den Kontakt mit geschmierten Teilen der Züge oder den Ruß der Lokomotiven.

In den Zügen:

Buggys, Kinderwagen, Rollatoren und Fahrräder werden ausschließlich im Gepäckwagen transportiert.

Es ist nicht gestattet, die Füße auf die Sitzbänke zu legen oder auf den Sitzplätzen zu stehen.

Sie dürfen in den Zügen nicht rauchen, auch nicht in den Abteilen, in denen aus historischen Gründen noch Aschenbecher oder „Rauchen“ Schilder angebracht sind.

Steigen Sie nicht mehr aus, nachdem der Schaffner die Außentüren für die Abfahrt geschlossen hat.

Öffnen Sie die Außentüren erst, wenn der Zug bei der Haltestelle vollständig zum Stillstand gekommen ist.

Die Außentüren sind während der Fahrt nicht verriegelt. Beaufsichtigen Sie bitte Ihre Kinder und lassen Sie sie im Einstiegsbereich nicht allein.

Bitte begeben Sie sich durch die Verbindungen zwischen den Waggons unverzüglich zum nächsten Waggon. Bleiben Sie nicht in den Verbindungen stehen und lassen Sie Ihre Kinder auf keinen Fall dort spielen.

Halten Sie den Zug sauber und deponieren Sie Ihre Abfälle in den Mülleimern im Einstiegsbereich. Die Aschenbecher sind keine Müllbehälter, halten Sie diese bitte sauber.

Die Benutzung der Zugstoiletten ist bei Stillstand nicht erlaubt.

Benutzen Sie die Zugstoiletten nur, wenn es nicht anders geht. Anstelle davon bitten wir Sie, die Toiletten an den Haltestellen zu benutzen.

Auf den Geländen und entlang der gesamten Bahnlinie:

Bitte bleiben Sie auf den Perrons, Wegen und öffentlichen Pfaden. Begeben Sie sich bitte nicht zwischen die Schienen, entlang der Schienen und auf die Böschungen entlang der Bahnlinie.

Die Schienen bei den Schienenübergängen zu überqueren ist gestattet. Verlassen Sie die Übergänge so schnell wie möglich wieder und gewähren Sie den Zügen die Vorfahrt.

Radfahren auf den Bahnsteigen ist nicht gestattet.

Das Material und andere Objekte dürfen nicht bestiegen werden.

In der Werkstatt bitten wir Sie, sich an den beschilderten und abgegrenzten Publikumsrundgang zu halten.